Über die Ehrendoktorwürde
Laut offizieller Begründung erhielt die Frau Dr. Angela Merkel, promovierte Physikerin, Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, diese Auszeichnung für ihre verantwortungsvolle und hervorragende Tätigkeit als international anerkannte Politikerin im Interesse der europäischen Integration, für die Förderung der deutsch-ungarischen historischen, kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, für die Ausbildung einer vorbildlichen Familien- und Umweltschutzpolitik, für ihre persönliche wissenschaftliche Leistung, für die Förderung der Wissenschaft und für ihre tatkräftige Mitarbeit bei der Unterstützung von Bildung – insbesondere von Hochschulbildung – auf internationalem Niveau.
Die Verleihung der Auszeichnung Doctor Honoris Causa ist ein traditionelles und gesetzliches Recht aller Universitäten, durch die die Institution einen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin, die im Rahmen einer oder mehrerer Disziplinen hervorragende Ergebnisse erzielt haben, in die Reihen ihrer Ehrendoktoren und -doktorinnen aufnimmt. Die Auszeichnung wird von der jeweiligen Universität vor allem an international anerkannte heimische bzw. ausländische Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen, an eigene hoch geachtete Professoren und Professorinnen oder an ehemalige hervorragende Studierende vergeben.
Seitdem unsere Universität ihren Sitz in Szeged hat, wurde bis zum Jahr 1998 der Titel insgesamt 106-mal zuerkannt, zum allerersten Mal erhielt ihn István Bethlen, der ungarische Ministerpräsident (1922), ihm folgten dann unter anderem der Kultusminister Kunó Klebelsberg, der Schriftsteller Ferenc Móra und der Arzt und Biochemiker Albert Szent-Györgyi. Darüber hinaus können sich viele aus dem deutschen Sprachraum dieser Würde rühmen, zuletzt (2014) wurde sie dem Strafrechtler Walter Gropp (Justus-Liebig Universität Gießen) vergeben, der seit 16 Jahren auch an der juristischen Fakultät in Szeged unterrichtet. Einige weitere Namen aus den letzten fünf Jahren: Thomas Bremer (Vergleichende Literaturwissenschaft – Halle), Peter Kleinebudde (Pharmazie – Düsseldorf), Heiko Vogler (Informatik – Dresden), Ulrich Joos (Zahnmedizin – Münster), Detlev Belling (Bürgerliches Recht – Potsdam), Ursula Ravens (Medizin – Dresden) und Erich Kleinpeter (Spektroskopie – Leipzig).
Aus der Geschichte des Rechtsvorgängers unserer Universität, der Franz Joseph Universität in Klausenburg, lässt sich der Name des deutschen Kaisers Wilhelm II. hervorheben, dem 1910 als Mathematiker die Ehrendoktorwürde überreicht wurde. Als unmittelbarer Grund für die Auszeichnung galt die Stiftung zur Finanzierung von wissenschaftlichen Forschungen, die der Kaiser anlässlich der Jubiläumsfeier zum 100jährigen Bestehen der Universität Berlin gründete.
Laut der Regelung für Auszeichnungen der Universität Szeged ist die Zuerkennung der Ehrendoktorwürde mit bestimmten Voraussetzungen verbunden. Als solche dienen einerseits die international anerkannte wissenschaftliche Tätigkeit, andererseits die längere, kontinuierliche Beziehung des Ausgezeichneten zur Universität, die zu international anerkannten, gemeinsamen wissenschaftlichen Ergebnissen führte. Zuletzt soll die Zuerkennung des Titels den guten Ruf und Ehre der Universität stärken. Die Universität kann höchstens fünf Personen pro Jahr auf dieser Weise mit dem Titel auszeichnen. Diese Promotion findet im Allgemeinen im Rahmen einer öffentlichen feierlichen Senatssitzung – traditionell am Tag der Universität – statt. Was die Sonderauszeichnung betrifft, die auch die Bundeskanzlerin erhielt, kann mit dem Titel einmal im Jahr ausnahmsweise eine weltweit hochgeschätzte Person (z.B.: Nobelpreisträger/Nobelpreisträgerin) beehrt werden. Dabei wird von den ansonsten erforderlichen wissenschaftlichen Leistungen abgesehen, falls die Würde den internationalen guten Ruf der Universität in großem Maße erhöht.
Der Ehrendoktortitel kann – wie alle akademischen Auszeichnungen – von der zuständigen Institution widerrufen werden, wenn gegen die Regelungen der Universität verstoßen wird, oder der Betroffene aus irgendeinem Grund des Titels unwürdig wird. Darüber hinaus besteht dem jeweiligen Ausgezeichneten auch die Möglichkeit, die Würde abzulehnen, falls es vom Rechtsvorgänger schon überreicht wurde, oder mit einer anderen fundierten Begründung.
/János Majzik/
Béla, Rácz (Hrsg.) (1999): A Szegedi Tudományegyetem múltja és jelene 1921-1998. Szeged
https://portal.agr.unideb.hu/karok/mek/kar/kivalosagaink/honoris_causa.html
https://www.u-szeged.hu/szabalyzatok
http://www.delmagyar.hu/szte/a_szegedi_tudomanyegyetem_diszdoktora_lett_angela_merkel/2416113/
http://www.delmagyar.hu/delmagyarchiv/dr_ii_vilmos_a_szegedi_egyetem_diszdoktora/2413215/
http://www.juris.u-szeged.hu/hirek/ajtk-2014-november/doctor-honoris-causa
Quelle des Beitragsbildes: www.sztedht.hu